Die Delegierten der Migros-Pensionskasse genehmigen die Vorsorgereglemente 2012

Die Delegierten der Migros-Pensionskasse (MPK) haben an ihrer 33. ordentlichen Versammlung die revidierten Vorsorgereglemente 2012 genehmigt. Damit treten diese wie vorgesehen am 1. Januar 2012 in Kraft.
Die Delegierten der Migros-Pensionskasse (MPK) haben an ihrer 33. ordentlichen Versammlung vom 24. März 2011 das Vorsorgereglement 2012 (Leistungsprimat) und das Vorsorgereglement 2012 für Kursleiter der Klubschulen (Beitragsprimat) genehmigt.
Die Delegierten der MPK haben bereits vor einem Jahr die Eckpunkte dieser Reglemente gutgeheissen und den Stiftungsrat der MPK mit der Ausarbeitung des genauen Wortlauts der beiden Reglemente beauftragt. Diese wurden jetzt mit grosser Mehrheit verabschiedet.
Damit treten die revidierten Vorsorgereglemente (mit einer bis 1. Dezember 2014 laufenden Übergangsregelung) am 1. Januar 2012 in Kraft. Ziel der Revision ist die Sicherung der finanziellen Stabilität der MPK. Durch eine moderate Reduktion der Sollrendite soll die Vorsorgesicherheit für die Migros-Mitarbeitenden verbessert werden. Die wichtigsten Änderungen sind:
- Beibehaltung des Leistungsprimats (Für das Vorsorgereglement für Kursleiter gilt weiterhin das Beitragsprimat)
- Erhöhung des ordentlichen Pensionierungsalters um 1 Jahr auf 64 Jahre
- moderate Reduktion des Leistungsziels auf 70.2 % des versicherten Lohnes
- Anhebung der Kürzungssätze bei vorzeitiger Pensionierung
- Einführung der Teilpensionierung
- grössere Flexibilität bei Kapitalbezug statt Rente
Im zweiten Halbjahr 2011 werden die HR-Mitarbeitenden der angeschlossenen Unternehmen in den revidierten Reglementen geschult. Ab dem dritten Quartal 2011 erfolgen weitere Informationen für alle Versicherten.
Die Delegiertenversammlung der MPK setzt sich aus 57 Vertretern der Arbeitnehmenden, 33 Vertretern der Arbeitgeber und 10 Pensionierten-Vertretern zusammen.
| 25.03.2011 |



