Eheähnliche Lebensgemeinschaft
Bereits seit 1998 richtet die MPK Leistungen an Lebenspartner aus, welche mit der versicherten Person in ehe-ähnlicher Gemeinschaft leben. Dies betrifft auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften.
Voraussetzungen:
- beide Partner sind unverheiratet und nicht miteinander verwandt
- die Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Haushaltung hat im Zeitpunkt des Todes der versicherten Person mindestens fünf Jahre gedauert oder
- Die hinterlassene Person hat für ein oder mehrere gemeinsamer Kinder aufzukommen.
| 23.05.2008 |

