Leistungen
Die MPK ist eine Leistungsprimatskasse, d.h. die Leistungen werden nicht (wie bei einer Beitragsprimatskasse) aufgrund der geleisteten Beiträge berechnet, sondern in Prozent des (durchschnittlichen) versicherten Einkommens. Der grosse Vorteil des Leistungsprimats liegt darin, dass die versicherten Personen jederzeit wissen, mit welchen Leistungen sie in Prozent des (durchschnittlichen) versicherten Einkommens rechnen können. Die anwartschaftlichen Renten- resp. Kapitalleistungen sind aus dem einmal jährlich allen versicherten Personen zugestellten Vorsorgeausweis ersichtlich.
Die eingetragene Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesetztes (PartG) ist der Ehe gleichgestellt.
Leistungsarten
- Altersleistungen
a) Altersrenten mit allfälligen Alterskinderrenten
b) Wahlfreiheit zwischen Rente und Kapital
c) Freiwillige finanzielle Überbrückungsleistungen
d) Migros-AHV-Ersatzrenten
- Invalidenleistungen
- Invalidenrenten mit allfälligen Invalidenkinderrenten
- Hinterlassenenleistungen
a) Ehegattenrente bzw. Kapitalleistung / Ehegattenabfindung
b) Allfällige Waisenrenten
c) Leistungen bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft
d) Todesfallkapital
- Freizügigkeitsleitung beim Austritt
| 01.02.2012 |

