Bei der MPK sind Sie gut versichert. Die Leistungen bei Pensionierung, Invalidität oder Tod liegen weit über dem, was gesetzlich vorgeschrieben ist.
AHV 21
Die Reform «AHV 21» hat Auswirkungen auf die Vorsorgelösung der MPK. Aufgrund der Erhöhung des AHV-Referenzalters der Frauen wird aktuell von den Führungsgremien geprüft, ob das MPK-Referenzalter von 64 Jahren für Frauen und Männer in Zukunft ebenfalls erhöht werden soll.
Erhöhung des AHV-Referenzalters der Frauen
Das ordentliche Pensionierungsalter in der AHV von Frauen und Männern (neu «Referenzalter» genannt) wird auf 65 Jahre vereinheitlicht. Das Referenzalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht.
Geburtsjahr Referenzalter
1960 und älter 64 Jahre
1961 64 Jahre und 3 Monate
1962 64 Jahre und 6 Monate
1963 64 Jahre und 9 Monate
1964 und jünger 65 Jahre
Bei der MPK liegt das Referenzalter für Männer und Frauen bei 64 Jahren. Die AHV-Reform führt nicht automatisch zu einer Anpassung des Referenzalters bei der MPK. Der Stiftungsrat prüft im Dialog mit den M-Unternehmen, ob mittelfristig auch für die MPK ein höheres Referenzalter gelten soll. Erste Entscheide sollen bis Ende 2023 vorliegen.
Migros-AHV-Ersatzrente
Solange das Referenzalter der MPK tiefer als dasjenige der AHV ist, haben die MPK-Versicherten ab Alter 64 bis zum Erreichen des AHV-Referenzalters Anspruch auf eine Migros-AHV-Ersatzrente. Diese Leistung wird von den M-Unternehmen finanziert.
Neu haben somit auch Frauen ab Jahrgang 1961 und jünger Anspruch auf eine Migros-AHV-Ersatzrente, sofern sie sich unter Geltung des aktuell gültigen Vorsorgereglements pensionieren lassen. Der Anspruch besteht bis zum in der Tabelle oben angegebenen Referenzalter.
Beispiel: Eine Frau mit Jahrgang 1961 lässt sich mit 62 Jahren per 30. September 2023 vorzeitig pensionieren. Für sie gilt das MPK-Referenzalter 64 und das AHV-Referenzalter 64 Jahre und 3 Monate. Sie erhält ab Oktober bis Dezember 2025 eine Migros-AHV-Ersatzrente. Dies gilt auch dann, wenn vor Oktober 2025 das MPK-Referenzalter erhöht werden sollte. Entscheidend ist das im Zeitpunkt der Pensionierung gültige MPK-Referenzalter.