Überdurchschnittliche Leistungen - ein Leben lang

Bei der MPK sind Sie gut versichert. Die Leistungen bei Pensionierung, Invalidität oder Tod liegen weit über dem, was gesetzlich vorgeschrieben ist.

Anpassung des Pensionierungsalters ab 1. Januar 2025

Im Gleichschritt mit der AHV gleicht die MPK das Pensionierungsalter an das gesetzliche Referenzalter von 65 Jahren an. Die Neuerungen gelten für Pensionierungen ab 1. Januar 2025. Für Pensionierungen bis zum 31. Dezember 2024 gilt bei der MPK weiterhin das ordentliche Pensionierungsalter von 64 Jahren für Frauen und Männer.

Die Erhöhung des Referenzalters führt nicht zu einer Kürzung der MPK-Altersleistungen. Im Gegenteil: Wer länger arbeitet, bekommt im Zeitpunkt der Pensionierung höhere Altersleistungen der MPK.

Eine vorzeitige Pensionierung ist weiterhin ab 58 Jahren möglich, ein Aufschub mit Einverständnis des Unternehmens bis Alter 70. 

Mit der Anpassung per 1. Januar 2025 erhalten Frauen aller Jahrgänge und Männer ab Jahrgang 1964 mit Erreichen des MPK-Pensionierungsalters direkt eine AHV-Rente und die bisherige Überbrückung durch eine Migros-AHV-Ersatzrente entfällt. Für Männer der Jahrgänge 1961 bis 1963 ist eine Überbrückung ab dem neuen Pensionierungsalter bis zum gesetzlichen Referenzalter 65 auf Basis der heutigen Regelung der Migros-AHV-Ersatzrente sichergestellt.