
Überdurchschnittliche Leistungen - ein Leben lang
Bei der MPK sind Sie gut versichert. Die Leistungen bei Pensionierung, Invalidität oder Tod liegen weit über dem, was gesetzlich vorgeschrieben ist.
Informationen zum Vorsorgeausweis
Der Vorsorgeausweis zeigt die aktuellen Daten zur persönlichen Versicherungssituation. Er wird allen versicherten Personen zugestellt. Alle Angaben stehen unter dem Vorbehalt der im konkreten Leistungsfall errechneten effektiven Leistungen. Massgebend ist das jeweils gültige Vorsorgereglement der Migros-Pensionskasse (MPK).

Hier finden Sie Ihre MPK-Versicherten-Nummer und Ihr Passwort. Dies sind Ihre persönlichen Login Daten für den Zugang zum Simulationsrechner.
Simulationsrechner 1 GesamteinkommenDas Gesamteinkommen basiert auf dem aktuell gemeldeten Lohn und entspricht i.d.R. Ihrem AHV-pflichtigen Jahreseinkommen. Umsatzbeteiligungen und Bonuszahlungen werden i.d.R. in einem separaten Kapitalplan versichert.
2 Versichertes EinkommenBasis für die Bestimmung des versicherten Einkommens ist Ihr Gesamteinkommen. Zur Festlegung des versicherten Einkommens wird Ihr Gesamteinkommen auf einen Beschäftigungsgrad von 100 % hochgerechnet und um den Koordinationsabzug vermindert. Ab Alter 52 berechnet sich das versicherte Einkommen aus dem Durchschnitt der maximal vier höchsten beitragspflichtigen Einkommen ab Alter 51.
Der Koordinationsabzug entspricht 30 % des gesamten Jahreseinkommens, höchstens jedoch der maximalen AHV-Altersrente.
3 Versicherungsjahre in der VollversicherungZu den Versicherungsjahren zählen:
- Beitragsjahre in der Vollversicherung,
- Jahre, welche mit der eingebrachten Freizügigkeitsleistung erworben wurden,
- freiwillig eingekaufte Versicherungsjahre (siehe auch Informationen zum Einkauf auf der Rückseite).
Total der erworbenen und der aufgrund des aktuellen Beschäftigungsgrades projizierten Versicherungsjahre.
5 FreizügigkeitsleistungBei Austritt aus der Migros-Gruppe wird das Vorsorgeverhältnis aufgelöst. Ihre Freizügigkeitsleistung wird an die neue Pensionskasse oder auf ein Freizügigkeitskonto übertragen.
Vollversicherte Personen, welche am 31.12.2018 bereits versichert waren, haben eine Aufwertungsgutschrift erhalten (siehe Punkt 15). Die volle Gutschrift wird gleichmässig über fünf Jahre erworben. Bei einem Austritt vor dem 31.12.2023 erfolgt für jeden fehlenden Monat bis zum Ablauf dieser 5 Jahre ein Abzug von 1/60 dieser Gutschrift.
Eine Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung ist unter bestimmten Bedingungen möglich, wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit im Haupterwerb aufnehmen.
6 ZusatzkontoNach erfolgtem Einkauf der maximal möglichen Versicherungsjahre können Sie mit zusätzlichen Einzahlungen auf das Zusatzkonto Ihre Altersleistungen im Falle einer geplanten vorzeitigen Pensionierung zusätzlich verbessern. Dem Zusatzkonto werden auch überschüssig eingebrachte Freizügigkeitsleistungen gutgeschrieben.
7 KapitalplanUmsatzbeteiligungen und Bonuszahlungen werden i.d.R. in einem separaten Kapitalplan versichert.
8 Informationen gemäss BVGGemäss den gesetzlichen Bestimmungen muss das BVG-Altersguthaben auf dem Vorsorgeausweis aufgeführt werden. Das BVG entspricht den obligatorischen BVG-Mindestleistungen.
9 FinanzierungDie ordentlichen Beiträge werden auf dem beitragspflichtigen Einkommen erhoben. Die genauen Beiträge sind auf Ihrer monatlichen Lohnabrechnung ersichtlich.
101: Persönliche Angaben
Hier finden Sie Ihre MPK-Versicherten-Nummer und Ihr Passwort. Dies sind Ihre persönlichen Login Daten für den Zugang zum Simulationsrechner.
Simulationsrechner2: Gesamteinkommen
Das Gesamteinkommen basiert auf dem aktuell gemeldeten Lohn und entspricht i.d.R. Ihrem AHV-pflichtigen Jahreseinkommen. Umsatzbeteiligungen und Bonuszahlungen werden i.d.R. in einem separaten Kapitalplan versichert.
3: Versichertes Einkommen
Basis für die Bestimmung des versicherten Einkommens ist Ihr Gesamteinkommen. Zur Festlegung des versicherten Einkommens wird Ihr Gesamteinkommen auf einen Beschäftigungsgrad von 100 % hochgerechnet und um den Koordinationsabzug vermindert. Ab Alter 52 berechnet sich das versicherte Einkommen aus dem Durchschnitt der maximal vier höchsten beitragspflichtigen Einkommen ab Alter 51.
Der Koordinationsabzug entspricht 30 % des gesamten Jahreseinkommens, höchstens jedoch der maximalen AHV-Altersrente.
4: Versicherungsjahre in der Vollversicherung
Zu den Versicherungsjahren zählen:
- Beitragsjahre in der Vollversicherung,
- Jahre, welche mit der eingebrachten Freizügigkeitsleistung erworben wurden,
- freiwillig eingekaufte Versicherungsjahre (siehe auch Informationen zum Einkauf auf der Rückseite).
5: Voraussichtliche Versicherungsjahre bis Alter 64
Total der erworbenen und der aufgrund des aktuellen Beschäftigungsgrades projizierten Versicherungsjahre.
6: Freizügigkeitsleistung
Bei Austritt aus der Migros-Gruppe wird das Vorsorgeverhältnis aufgelöst. Ihre Freizügigkeitsleistung wird an die neue Pensionskasse oder auf ein Freizügigkeitskonto übertragen.
Vollversicherte Personen, welche am 31.12.2018 bereits versichert waren, haben eine Aufwertungsgutschrift erhalten (siehe Punkt 15). Die volle Gutschrift wird gleichmässig über fünf Jahre erworben. Bei einem Austritt vor dem 31.12.2023 erfolgt für jeden fehlenden Monat bis zum Ablauf dieser 5 Jahre ein Abzug von 1/60 dieser Gutschrift.
Eine Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung ist unter bestimmten Bedingungen möglich, wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit im Haupterwerb aufnehmen.
7: Zusatzkonto
Nach erfolgtem Einkauf der maximal möglichen Versicherungsjahre können Sie mit zusätzlichen Einzahlungen auf das Zusatzkonto Ihre Altersleistungen im Falle einer geplanten vorzeitigen Pensionierung zusätzlich verbessern. Dem Zusatzkonto werden auch überschüssig eingebrachte Freizügigkeitsleistungen gutgeschrieben.
8: Kapitalplan
Umsatzbeteiligungen und Bonuszahlungen werden i.d.R. in einem separaten Kapitalplan versichert.
9: Informationen gemäss BVG
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen muss das BVG-Altersguthaben auf dem Vorsorgeausweis aufgeführt werden. Das BVG entspricht den obligatorischen BVG-Mindestleistungen.
10: Finanzierung
Die ordentlichen Beiträge werden auf dem beitragspflichtigen Einkommen erhoben. Die genauen Beiträge sind auf Ihrer monatlichen Lohnabrechnung ersichtlich.

Für jedes Versicherungsjahr wird ein Rentensatz von 1.56 % angerechnet. Bei Teilzeit-Mitarbeitenden werden die Versicherungsjahre gemäss dem Beschäftigungsgrad angerechnet.
Die Altersrente wird wie folgt berechnet:
Versicherungsjahre bis Alter 64 x 1.56 % x das auf 100 % hochgerechnete versicherte Einkommen.
1 AlterskinderrenteHaben Altersrentner Kinder unter 18 Jahren (bzw. unter 25 Jahren und in Ausbildung), wird für jedes Kind eine Kinderrente in der Höhe von 20 % der Altersrente entrichtet.
2 Wahlfreiheit zwischen Rente und KapitalWenn Sie die Altersleistung vollständig oder teilweise in Kapitalform beziehen wollen, müssen Sie dies der MPK mindestens einen Monat vor Ihrer Pensionierung schriftlich bekannt geben. Ihr Ehegatte bzw. eingetragener Partner muss einem Kapitalbezug schriftlich zustimmen. Zu Informationszwecken sehen Sie auf dem Vorsorgeausweis die Versicherungssituationen bei Rentenbezug ohne Kapitalleistung, bei einer 50% Kapitalleistung und bei einer 100% Kapitalleistung. Sie können die Höhe der Kapitalleistung frei wählen.
3 M-AHV-ErsatzrenteMänner erhalten bei der ordentlichen Pensionierung mit 64 Jahren noch keine ordentliche Altersrente der AHV. Deshalb haben sie Anspruch auf eine Migros-AHV-Ersatzrente. Deren Höhe ergibt sich aufgrund des Gesamteinkommens und der Beitragsjahre bis zur Pensionierung. Wenn Sie Ihre Altersleistungen ganz oder teilweise als Kapital beziehen, wird die Migros-AHV-Ersatzrente im selben Umfang gekürzt.
4 Vorzeitige PensionierungBei einer vorzeitigen Pensionierung ab Alter 58 wird Ihre Altersrente aufgrund der Versicherungsjahre bis zur Pensionierung berechnet. Zudem wird sie um jeden vorbezogenen Monat um 0.4 % gekürzt.
5 InvalidenleistungenDie ganze Invalidenrente beträgt 70 % der Altersrente. Hinzu kommt für jedes im Zeitpunkt des Leistungsbeginns erworbene Versicherungsjahr ein Zuschlag in der Höhe von 0.5 % der Altersrente.
6 HinterlassenenleistungenDie eingetragene Partnerschaft sowie unter bestimmten Voraussetzungen die eheähnliche Lebensgemeinschaft sind der Ehe gleichgestellt. Im Leistungsfall besteht die Möglichkeit, anstelle der Ehegattenrente eine Kapitalleistung zu verlangen.
7 Eingebrachte FreizügigkeitsleistungenFreizügigkeitsleistungen, welche von Vorsorgeeinrichtungen früherer Arbeitgeber oder Freizügigkeitseinrichtungen überwiesen wurden.
8 EinkäufeTotalbetrag der durch Sie freiwillig getätigten Einkäufe.
9 Gutschrift aus ScheidungVon der Vorsorgeeinrichtung des geschiedenen Ehegatten überwiesener Betrag gemäss gerichtlicher Verfügung.
10 Mögliche Rückzahlung von Vorbezug für Wohneigentumsförderung bis Alter 61Noch nicht zurückbezahlter Vorbezug für Wohneigentumsförderung
11 Möglicher EinkaufMaximal möglicher Einkaufsbetrag, inkl. einer möglichen Rückzahlung eines Vorbezugs für Wohneigentum.
12 Total fehlende VersicherungsjahreSie können jederzeit fehlende Versicherungsjahre einkaufen, um damit die Alters- und Risikoleistungen zu verbessern. Wenn Sie aus dem Ausland zugezogen sind oder drei Jahre vor der Pensionierung stehen, sind zeitliche und betragsmässige Einschränkungen zu beachten.
13 Möglicher Vorbezug für WohneigentumsförderungSie können Vorsorgekapital vorbeziehen oder verpfänden, sofern Sie damit Wohneigentum zum eigenen Bedarf (Selbstnutzung an Ihrem Wohnsitz) finanzieren.
14 Zeitgutschriften infolge ReglementsrevisionenUm die erworbenen Leistungen zu garantieren, wurden im Rahmen der Reglementsrevisionen 1985, 2005, 2008, 2012 und 2019 Zeitgutschriften in Form einer zusätzlichen Versicherungsdauer gewährt.
Bei vollversicherten Personen welche am 31.12.2018 bereits versichert waren:
Aufwertungsgutschrift gemäss Art. 61, Abs. 1, lit. b): Aufgrund der neuen Tarife wurde die Austrittsleistung per 1. Januar 2019 mittels einer einmaligen Gutschrift aufgewertet.
1: Altersleistungen
Für jedes Versicherungsjahr wird ein Rentensatz von 1.56 % angerechnet. Bei Teilzeit-Mitarbeitenden werden die Versicherungsjahre gemäss dem Beschäftigungsgrad angerechnet.
Die Altersrente wird wie folgt berechnet:
Versicherungsjahre bis Alter 64 x 1.56 % x das auf 100 % hochgerechnete versicherte Einkommen.
2: Alterskinderrente
Haben Altersrentner Kinder unter 18 Jahren (bzw. unter 25 Jahren und in Ausbildung), wird für jedes Kind eine Kinderrente in der Höhe von 20 % der Altersrente entrichtet.
3: Wahlfreiheit zwischen Rente und Kapital
Wenn Sie die Altersleistung vollständig oder teilweise in Kapitalform beziehen wollen, müssen Sie dies der MPK mindestens einen Monat vor Ihrer Pensionierung schriftlich bekannt geben. Ihr Ehegatte bzw. eingetragener Partner muss einem Kapitalbezug schriftlich zustimmen. Zu Informationszwecken sehen Sie auf dem Vorsorgeausweis die Versicherungssituationen bei Rentenbezug ohne Kapitalleistung, bei einer 50% Kapitalleistung und bei einer 100% Kapitalleistung. Sie können die Höhe der Kapitalleistung frei wählen.
4: M-AHV-Ersatzrente
Männer erhalten bei der ordentlichen Pensionierung mit 64 Jahren noch keine ordentliche Altersrente der AHV. Deshalb haben sie Anspruch auf eine Migros-AHV-Ersatzrente. Deren Höhe ergibt sich aufgrund des Gesamteinkommens und der Beitragsjahre bis zur Pensionierung. Wenn Sie Ihre Altersleistungen ganz oder teilweise als Kapital beziehen, wird die Migros-AHV-Ersatzrente im selben Umfang gekürzt.
5: Vorzeitige Pensionierung
Bei einer vorzeitigen Pensionierung ab Alter 58 wird Ihre Altersrente aufgrund der Versicherungsjahre bis zur Pensionierung berechnet. Zudem wird sie um jeden vorbezogenen Monat um 0.4 % gekürzt.
6: Invalidenleistungen
Die ganze Invalidenrente beträgt 70 % der Altersrente. Hinzu kommt für jedes im Zeitpunkt des Leistungsbeginns erworbene Versicherungsjahr ein Zuschlag in der Höhe von 0.5 % der Altersrente.
7: Hinterlassenenleistungen
Die eingetragene Partnerschaft sowie unter bestimmten Voraussetzungen die eheähnliche Lebensgemeinschaft sind der Ehe gleichgestellt. Im Leistungsfall besteht die Möglichkeit, anstelle der Ehegattenrente eine Kapitalleistung zu verlangen.
8: Eingebrachte Freizügigkeitsleistungen
Freizügigkeitsleistungen, welche von Vorsorgeeinrichtungen früherer Arbeitgeber oder Freizügigkeitseinrichtungen überwiesen wurden.
9: Einkäufe
Totalbetrag der durch Sie freiwillig getätigten Einkäufe.
10: Gutschrift aus Scheidung
Von der Vorsorgeeinrichtung des geschiedenen Ehegatten überwiesener Betrag gemäss gerichtlicher Verfügung.
11: Mögliche Rückzahlung von Vorbezug für Wohneigentumsförderung bis Alter 61
Noch nicht zurückbezahlter Vorbezug für Wohneigentumsförderung
12: Möglicher Einkauf
Maximal möglicher Einkaufsbetrag, inkl. einer möglichen Rückzahlung eines Vorbezugs für Wohneigentum.
13: Total fehlende Versicherungsjahre
Sie können jederzeit fehlende Versicherungsjahre einkaufen, um damit die Alters- und Risikoleistungen zu verbessern. Wenn Sie aus dem Ausland zugezogen sind oder drei Jahre vor der Pensionierung stehen, sind zeitliche und betragsmässige Einschränkungen zu beachten.
14: Möglicher Vorbezug für Wohneigentumsförderung
Sie können Vorsorgekapital vorbeziehen oder verpfänden, sofern Sie damit Wohneigentum zum eigenen Bedarf (Selbstnutzung an Ihrem Wohnsitz) finanzieren.
15: Zeitgutschriften infolge Reglementsrevisionen
Um die erworbenen Leistungen zu garantieren, wurden im Rahmen der Reglementsrevisionen 1985, 2005, 2008, 2012 und 2019 Zeitgutschriften in Form einer zusätzlichen Versicherungsdauer gewährt.
Bei vollversicherten Personen welche am 31.12.2018 bereits versichert waren:
Aufwertungsgutschrift gemäss Art. 61, Abs. 1, lit. b): Aufgrund der neuen Tarife wurde die Austrittsleistung per 1. Januar 2019 mittels einer einmaligen Gutschrift aufgewertet.