Überdurchschnittliche Leistungen - ein Leben lang

Bei der MPK sind Sie gut versichert. Die Leistungen bei Pensionierung, Invalidität oder Tod liegen weit über dem, was gesetzlich vorgeschrieben ist.

Häufige Fragen

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um das Vorsorgereglement und dessen Umsetzung.
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FAQ

Weshalb hat die MPK per 1. Januar 2023 vom Leistungs- zum Beitragsprimat gewechselt?

Vor dem Hintergrund einer steigenden Lebenserwartung und anhaltend tiefer Zinsen schafft das Beitragsprimat bessere Voraussetzungen für die finanzielle Stabilität der MPK sowie für noch mehr Verständlichkeit und Transparenz in der Umsetzung.
Das Beitragsprimat ist flexibler und besser geeignet, um die Ansprüche der zunehmenden Flexibilisierung von Arbeits- und Lohnmodellen abzubilden. Zudem ist der Sparprozess transparent und es gibt keine Solidaritäten mehr zwischen Versicherten mit unterschiedlichen Lohnerhöhungen. Der bisherige Beitrag für die Finanzierung von Lohnerhöhungen kommt allen Versicherten in Form einer höheren Altersgutschrift zugute.

Ist das Leistungsprimat nicht besser für die Mitarbeitenden?

Ein Franken Altersrente kostet im Leistungs- und Beitragsprimat gleich viel. Da die Bestimmung des versicherten beitragspflichtigen Einkommens und die prozentualen Beiträge nicht verändert werden, bezahlen Arbeitnehmende und Unternehmen gleichviel ein. Allerdings haben im Leistungsprimat Versicherte mit einer grossen Lohnerhöhung stärker profitiert als Versicherte mit geringen Lohnerhöhungen. Im Beitragsprimat erhalten alle die gleichen prozentualen Altersgutschriften auf dem versicherten Einkommen. Damit entfällt in Zukunft eine Solidarität von Versicherten mit kleinen zu Versicherten mit grossen Lohnerhöhungen.

Profitiert nicht vor allem das Unternehmen respektive die MPK vom Primatwechsel?

Von einer hohen finanziellen Stabilität der MPK profitieren sowohl die Versicherten als auch die angeschlossenen Unternehmen, da so weniger schnell Sanierungsmassnahmen drohen. Für die angeschlossenen Unternehmen ändert der Primatwechsel nichts, da die zu bezahlenden Beiträge gleichhoch bleiben. Für die Versicherten gibt es weniger unerwünschte Solidaritäten, eine realistischere Abbildung der persönlichen Arbeits- und Lebenssituation und eine höhere Transparenz bei der Entwicklung des eigenen Vorsorgeguthabens.

Ist die MPK eine gesunde Kasse? Wie hoch ist der Deckungsgrad?

Dank einer effizienten und vorausschauenden Organisation der Vermögensanlagen ist die MPK nach wie vor eine kerngesunde Kasse und kann auch künftig einen grosszügigen Vorsorgeplan anbieten. Den aktuellen Deckungsgrad finden Sie auf unserer Startseite oben rechts.

Sind aufgrund des Primatwechsels Rentenkürzungen zu erwarten?

Nein. Am 1. Januar 2023 bereits laufende Renten sind von der Umstellung nicht betroffen und werden unverändert ausbezahlt. Für die Versicherten wird mit einer Übergangsregelung sichergestellt, dass auch für sie beim Primatwechsel die neue Altersrente im Alter 64 mindestens der bisherigen entspricht.

Zahlt die Migros künftig weniger Beiträge in die MPK?

Nein. Sowohl die Berechnung des beitragspflichtigen Einkommens als auch die Höhe der Beiträge für Arbeitnehmende und Unternehmen verändern sich nicht.

Gibt es eine Übergangsregelung für Mitarbeitende, die nach dem Primatwechsel weniger Leistungen erhalten werden?

Die hochgerechneten Altersleistungen im Rücktrittsalter 64 sind dank Übergangsbestimmungen mindestens gleich hoch wie bisher.

Wird das Rücktrittsalter erhöht?

Nein. Das ordentliche Pensionierungsalter beträgt für Frauen und Männer weiterhin 64 Jahre.

Sind Frühpensionierungen weiterhin möglich?

Ja, es besteht auch weiterhin die Möglichkeit der Frühpensionierung ab Alter 58. Eine Frühpensionierung führt aber wie bis anhin zu einer Kürzung der Altersleistungen.

Ist die aufgeschobene Pensionierung weiterhin möglich?

Ja, auch der Aufschub der Pensionierung über das ordentliche Rücktrittsalter hinaus bleibt möglich, sofern das Unternehmen einverstanden ist.

Gibt es weiterhin die Möglichkeit der Teilpensionierung?

Ja, es bestehen auch ab 2023 die gleichen Möglichkeiten einer Teilpensionierung wie bisher.
 

Kann weiterhin zwischen einer Rente und einem vollständigen oder teilweisen Kapitalbezug gewählt werden?

Ja, gleich wie bisher kann eine versicherte Person bei der Pensionierung frei wählen zwischen Rente oder Kapital oder einer beliebigen Kombination von beiden Möglichkeiten.

Wird es weiterhin eine Migros-AHV-Ersatzrente geben?

Ja. Ein Bezug vor Alter 64 ist seit 2023 aber nicht mehr möglich.

Verändern sich die heutigen Risikoleistungen bei Tod und Invalidität?

Massgebend für die Berechnung der Risikoleistungen ist weiterhin die bis zum Alter 64 hochgerechnete Altersrente. Der bisherige Zuschlag von 0.5 % pro Versicherungsjahr wird durch einen Zuschlag von 0.5 % pro Altersjahr ab Alter 20 ersetzt.

Können auch weiterhin fehlende Versicherungsjahre eingekauft werden?

In einem Beitragsprimat-Plan spricht man nicht mehr von fehlenden Versicherungsjahren, weil hier die Höhe des angesparten Altersguthabens entscheidend ist. Steuerbegünstigte Einkäufe sind aber immer noch möglich, solange das eigene Altersguthaben das maximal mögliche Altersguthaben pro Alter noch nicht erreicht hat.

Gibt es weiterhin die Möglichkeit, mit einem Einkauf auf ein Zusatzkonto die Altersleistungen zu verbessern?

Es ist auch im Beitragsprimat möglich, sich eine geplante vorzeitige Pensionierung vorzufinanzieren.

Kann ich weiterhin eine Überbrückungsrente beantragen, wenn ich vorzeitig in Pension gehe?

Ja. Eine Überbrückungsrente kann weiterhin auf eigene Kosten verlangt werden. Die Überbrückungsrente wird ab dem Zeitpunkt der vorzeitigen Pensionierung bis zum Alter 64 ausbezahlt.

Gibt es Änderungen beim Kapitalbezug für die Wohneigentumsförderung (WEF)?

Nein, in Bezug auf die Möglichkeiten für den Einsatz des eigenen Altersguthabens zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum gibt es keine Änderungen.

Gibt es zusätzliche Wahlmöglichkeiten?

Ja, es gibt zwei neue Wahlmöglichkeiten:

  • Weiterversicherung des versicherten Lohns: Die Versicherten haben neu die Möglichkeit, den bisher versicherten Lohn weiter zu versichern, wenn der Lohn sich nach dem 58. Altersjahr um höchstens die Hälfte reduziert. Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge für den fiktiven Lohn gehen zulasten der versicherten Person. Damit wird eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, um gute Pensionierungslösungen zu finden, z.B. für Bogenkarrieren. 
  • Verschiedene Sparpläne: Die Versicherten können Ende November 2023 zum ersten Mal zwischen drei Sparplänen wählen. Mit dem «Sparplan Standard» bleiben die Beiträge der Versicherten gleich hoch wie bisher. Wird der «Sparplan Basis» gewählt, bezahlt die versicherte Person 2 % weniger Beiträge, mit dem «Sparplan Plus» 2 % mehr. Der Beitrag der Unternehmen bleibt - unabhängig von der Wahl des Sparplans - immer bei 17 %.  


    Mit dieser neuen Wahlmöglichkeit können die Versicherten den Sparprozess an ihre unterschiedlichen Lebenssituationen anpassen. Ab 1. Januar 2023 sind alle Versicherten im «Sparplan Standard» versichert. Im November 2023 kann mit Wirkung ab 1. Januar 2024 erstmals eine andere Wahl getroffen werden.

Wie hoch ist das Leistungsziel der 1. und 2. Säule zusammen?

Gemäss Art. 113 der Bundesverfassung ermöglicht die berufliche Vorsorge zusammen mit der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise. Gemäss Versicherungsplan BVG ergibt dies ein Ersatzeinkommen von 60%.
Der MPK-Versicherungsplan ermöglicht ein deutlich höheres Ersatzeinkommen, vor allem bei niedrigen Einkommen.

Wann ist ein Einkauf möglich?

Ein Einkauf ist jederzeit bis zur Pensionierung möglich.

Ich will kurz vor der Pensionierung einen Einkauf machen und bei der Pensionierung teilweise Kapital anstelle der Altersrente beziehen. Ist dies noch möglich?

Ja, aber die aus den Einkäufen resultierenden Leistungen dürfen innerhalb der folgenden 3 Jahre nicht als Kapital bezogen werden. Es ist zudem damit zu rechnen, dass die Steuerbehörde den Abzug für den Einkauf rückwirkend aberkennt und eine Nachsteuer erhebt.
 

Um wie viele Prozent darf das reglementarische Leistungsziel bei Verzicht auf eine vorzeitige Pensionierung aufgrund eines Guthabens aus dem Zusatzkonto höchstens überschritten werden?

Bei einem Verzicht auf die vorzeitige Pensionierung darf das reglementarische Leistungsziel per vollendetes 64. Altersjahr höchstens um 5 Prozent überschritten werden. Allfällige überschüssige Guthaben des Zusatzkontos verfallen an die MPK.

Was passiert mit der eingebrachten Freizügigkeitsleistung, wenn diese grösser ist als der für den vollen Einkauf in das Altersguthaben benötigte Betrag?

Auch dieser Teil der Freizügigkeitsleistung wird dem Altersguthaben gutgeschrieben.
 

Wie wird die Kürzung bei einer vorzeitigen Pensionierung berechnet?

Die Kürzung ergibt sich aus dem tieferen Altersguthaben und dem tieferen Umwandlungssatz.

Wie ist die Teilpensionierung geregelt?

Für eine Teilpensionierung muss der Beschäftigungsgrad um mindestens 20 % reduziert werden. Selbstverständlich kann die versicherte Person die Teilpensionierung nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber verlangen.

Es ist auch möglich, die Teilpensionierung in mehreren Schritten zu vollziehen.

Ist ein Kapitalbezug auch bei einer Teilpensionierung möglich?

Ja, aber ein Kapitalbezug bei einer Teilpensionierung ist erst dann möglich, wenn der Beschäftigungsgrad um mindestens 30% reduziert wird. Der Bezug des Alterskapitals ist in maximal zwei Schritten möglich.

Wann muss das Zusatzkonto bei einer Teilpensionierung saldiert werden?

Frühestens beim ersten, spätestens beim letzten Pensionierungsschritt.

Was geschieht mit dem Zusatzkonto bei einem Invaliditäts- oder Todesfall?

Das Zusatzkonto wird saldiert. Bei Anspruch auf eine ganze Invalidenrente wird es an die versicherte Person ausbezahlt. Im Todesfall erfolgt die Auszahlung an den rentenberichtigten Partner/die rentenberechtigte Partnerin bzw. die Kinder bzw. die Eltern der verstorbenen Person.

Wann muss spätestens ein (Teil-) Kapitalbezug anstelle der Altersrente angemeldet werden?

Der schriftliche Antrag auf Ausrichtung eines Alterskapitals ist der MPK spätestens am letzten Tag vor dem Pensionierungszeitpunkt einzureichen.

Ich bin weiblich und lebe mit meiner Partnerin zusammen. Wird sie nach meinem Tod eine Rente erhalten?

Eine eheähnliche Lebensgemeinschaft - auch bei gleichgeschlechtlichen Paaren - ist der Ehe gleichgestellt, wenn beide unverheiratet sind, sie am Todestag mindestens 5 Jahre in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben und der Partner mindestens 45 Jahre alt ist.

Sie erhalten dieselben Leistungen wie verheiratete Partner. Ebenfalls ist ein Kapitalbezug möglich. Der Anspruch muss innert drei Monaten seit dem Tod bei der MPK schriftlich geltend gemacht werden.
 

Was ist zu beachten bei einem Vorbezug für selbstgenutztes Wohneigentum?

Ein WEF-Bezug ist bis Alter 64 möglich (gilt auch für eine Rückzahlung). Die internen und externen Kosten für einen Vorbezug, mindestens CHF 300 werden der versicherten Person in Rechnung gestellt.

Wer hat die Kompetenz, das Reglement zu ändern?

Der Stiftungsrat ist für Genehmigung und Änderung des Vorsorgereglements und der Vorsorgepläne zuständig.